Urkundenübersetzung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Preisnachlässe für Urkundenübersetzung aktuell bis 25%

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bieten wir – angesichts des dringenden Bedarfs an Übersetzung von Personenstandsurkunden – Preisnachlässe von bis zu 25% auf die offiziellen Honorarsätze des JVEG, die bei uns normalerweise gelten, an. Weitere Preisnachlässe können auf individuelle Anfrage gewährt werden. Fragen Sie uns danach!

Als Kriegsflüchtlinge betrachten wir alle, die die Ukraine nachweislich nach dem 24.2.2022 verlassen haben.

Die Preisnachlässe gelten in erster Linie für folgende Urkunden:
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Schulabschlusszeugnisse, in erster Linie Abiturzeugnisse
  • Diplomzeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise
  • Medizinische Texte wie z.B., Arztbriefe und Befunde
  • Internationale veterinärmedizinische Pässe für Haustiere
  • Führerscheine
Für andere Urkunden gelten die Abschläge auf individuelle Anfrage.

Wie lösen Sie eine Bestellung aus?

Nach der Ankunft in Deutschland melden Sie sich bei Ihrem ortszuständigen Bürgeramt bzw. einer anderen für Sie zuständigen Stelle an. Gleich bei der Anmeldung können Sie sich amtlich beglaubigte Kopien Ihrer wichtigsten Urkunden anfertigen lassen. Diese sind in erster Linie Ihre Geburtsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunden und Qualifikationsnachweise. Dafür gelten unsere Skonti vorrangig.

Originalurkunden bzw. ihre amtlich beglaubigten Kopien schicken Sie alsdann mit der Deutschen Post zu uns, am besten versenden Sie die Dokumente per Einschreiben. Bewahren Sie bitte die Einlieferungsquittung der Deutschen Post solange auf, bis wir Ihnen den Eingang der Unterlagen schriftlich bestätigt haben.
  1. Wir erstellen Ihnen ein individuelles unverbindliches Angebot.
  2. Sie überweisen eine Anzahlung bzw. Vorkasse auf unser Konto.
  3. Wir übersetzen die Unterlagen und stellen Ihnen eine Schlussrechnung aus.
  4. Sie überweisen die noch ausstehende Restsumme bzw. erhalten eine Gutschrift von uns, sofern sie mit der Anzahlung mehr bezahlt haben als die Übersetzung kostet.
  5. Wir senden Ihnen Ihre Originalurkunden bzw. amtlich beglaubigte Kopien zusammen mit unseren Übersetzungen mit der Deutschen Post, auch per Einschreiben, zurück.
Unsere Übersetzungen verwenden Sie bei Behörden und bei anderen Stellen auf Anforderung.

Was sollen Sie außerdem über beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm wissen?

  • Beglaubigte Übersetzungen können ausschließlich von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer angefertigt werden; in der Regel handelt es sich um einen gerichtlich ermächtigen Übersetzer.
  • Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer ist in der Lage, Ihnen die Richtigkeit und die Vollständigkeit seiner Übersetzung mit der eigenen Unterschrift und Siegelabdruck zu bescheinigen.
  • Es ist sehr empfehlenswert, eine Foto-ID des Urkundeninhabers vorzulegen, damit wir eine korrekte amtliche Schreibweise Ihres Namens mit kyrillischen und lateinischen Buchstaben haben. Die Foto-ID können Sie auf Wunsch anonymisieren um Ihre personenbezogenen Daten, die für die Übersetzung nicht benötigt werden, zu schützen.
  • Information zu unserer Berechnungsmethode finden Sie in unseren FAQ, vor allem im Artikel Nummer 5. Die gewährten Skonti gelten nur für die Kosten der eingetlichen Übersetzung Ihrer Bestellung. Unsere Beglaubigungsgebühr von 10 € zzgl. MwSt. (insg. 11,90 €) und die gesetzliche Auslagenpauschale von 15 € zzgl. MwSt. (insg. 17,85 €), sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, die in der Bundesrepublik Deutschland aktuell bei 19% liegt, blieben unverändert.
Bei allen weiteren Fragen können Sie uns jederzeit eine E-Mail zusenden. Wir schreiben Ihnen selbstverständlich gern zurück. Ihr Feedback können Sie ebenfalls für uns hinterlassen, die Feedback-Seite von Silabot finden Sie hier.