Urkundenübersetzung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Willkommen!

Herzlich willkommen bei Silabot, der Online-Plattform für beglaubigte Übersetzungen für die Sprachen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Bestellen Sie direkt online Übersetzung von Urkunden (Geburt, Eheschließung, Namensänderung, usw.), Diplomzeugnissen und anderen amtlichen Dokumenten. Ihre Bestellung wird durch einen qualifizierten, gerichtlich ermächtigten Übersetzer ausgeführt und Sie bekommen das übersetzte Dokument bequem mit der Post zurückgesandt.

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm?

Um eine beglaubigte Übersetzung zu bestellen, brauchen Sie nicht zu uns nach Frankfurt zu reisen. Wir versenden Übersetzungen bundesweit, in die EU-Mitgliedsstaaten und Übersee. Alle unsere Übersetzer sind gerichtlich ermächtigt bzw. beeidigt und somit autorisiert, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung zu bescheinigen. Wir wenden die ISO-Norm 9:1995 (E) für Transliteration von Eigennamen und Ortsbezeichnungen an. Im Übrigen richten wir uns nach den Bestimmungen des JVEG.

Preisschätzung erhalten

Berechnen Sie jetzt ganz einfach die voraussichtlichen Übersetzungskosten Ihrer Bestellung: Wählen Sie den Dokumententyp und die zu übersetzenden Sprachen und geben Sie bitte die Anzahl der Normzeilen bzw. Normseiten pro Urkunde ein. Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Preisberechnungsinstrument um eine unverbindliche Preisschätzung handelt. Urkunden, Diplomzeugnisse und sonstige Zertifikate sind individuelle personenbezogene Dokumente, deren Umfang variieren kann. Der finale Bestellwert wird nach der Übersetzung auf der Grundlage des Zieltextes genau berechnet und Ihnen mit der Schlussrechnung mitgeteilt. Da wir zeilenweise abrechnen, zahlen Sie immer nur das, was Sie tatsächlich beauftragt haben. Selbstverständlich liegt es uns am Herzen, Ihnen schon vorab eine möglichst präzise Schätzung des Bestellwertes für die Übersetzung Ihrer Urkunden zu geben. Deshalb verfeinern wir stetig unsere Methode zur Preisberechnung.

Transliteration von kyrillischen Buchstaben in die Lateinischen für slawische und nichtslawische Sprachen – ISO 9:1995 (E)

Die meisten Urkunden, die wir übersetzen, sind einsprachig ausgestellt, und zwar fast immer in der offiziellen Amtssprache des Ausstellerlandes. Ausnahmen dazu bilden z.B., Diplomzeugnisse der letzten Jahre (enthalten oft eine Übersetzung ins Englische) und Geburtsurkunden aus der Sowjetzeit (Russisch + Nationalsprache).

Da hierzulande das lateinische Alphabet verwendet wird, sind daher kyrillische Zeichen nach ISO 9:1995 (E) in die Lateinischen zu übertragen. Danach entspricht jedem kyrillischen Buchstaben ein Lateinischer, fallweise mit einem diakritischen Zeichen. Es ist vor allem dann der Fall, wenn der kyrillische Buchstabe keine direkte Entsprechung im lateinischen Alphabet hat, wie es z.B., beim Buchstaben “ж“ der Fall ist, der nach der ISO-Norm als „ž“ und nicht als “zh” wiedergegeben wird; z.B. besteht der einzige Unterschied zwischen den Buchstaben “ш” und “щ” in den jeweiligen Diakritika “š” and “ŝ”, um zwischen der Stimmhaftigkeit und der Stimmlosigkeit der Zischlaute zu differenzieren.

Aus der Transliteration von Eigennamen lässt sich oft die Ausgangssprache, in der die Urkunde ausgestellt ist, ableiten. So wird auf den neueren ukrainischen Urkunden als Vatersname “Pavlìvna” erscheinen, während die alten sowjetischen Versionen des Öfteren die russische Variante von “Pavlovna” aufweisen. Ein weiteres Beispiel wäre das Ukrainische “Ìgorìvna” versus des russischen “Igorevna”.

10-Jahres-Service!

Silabot bietet seinen Kunden einen 10-Jahres-Service an. Sie können bei uns übersetzte Urkunden, Zeugnisse und andere Dokumente innerhalb von 10 Jahren jederzeit gegen eine Schutzgebühr nachbestellen. Wir fertigen die Übersetzungen auf Ihre schriftliche Anforderung gern erneut aus und senden Ihnen die Ausdrucke mit der Post oder elektronisch zu.

Auf Wunsch können beglaubigte Ausdrucke zusätzlich auch an den Endempfänger (z.B. eine Behörde) versendet werden, sowohl in Papierform als auch elektronisch.

Apostille besorgen

Sollten Sie Ihre Urkunde für eine Verwendung im Ausland vorsehen, ist häufig eine Apostille erforderlich. Gerne können wir ausgefertigte Übersetzungen mit einer Apostille versehen lassen. Dies kann bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen. Für die Besorgung der Apostille gelten die aktuellen Gerichtsgebühren und unsere Auslagen.

Endempfänger

Wir bieten Ihnen das volle Spektrum an Übersetzungsleistungen an: die Übersetzung an sich, ihre Beglaubigung, analoges bzw. digitales Signieren, erforderlichenfalls Besorgung einer Apostille bei Verwendung der Dokumente im Ausland. Als den besonderen Zusatzservice rundet unser Angebot der Versand der Übersetzung an ihren Endempfänger ab, und das sowohl im Inland als auch ins Ausland.

Wen meinen wir, wenn wir vom Endempfänger der Übersetzung sprechen?
Der Endempfänger ist die öffentliche Stelle, bei der Sie Ihre Urkunde einreichen möchten. Unsere Kunden lassen am häufigsten für folgende Endempfänger übersetzen:
  • Bildungseinrichtungen, in erster Linie Zulassungsstellen von Universitäten
  • Standesämter bei Eheschließungen mit aus dem Ausland stammenden Ehepartnern
  • Einbürgerungsstellen von Regierungspräsidien bei Naturalisationsverfahren
  • Anerkennungsstellen von ausländischen Abschlüssen in Deutschland, u.v.m.

Was bringt Ihnen der Versand an den Endempfänger der Übersetzung?
Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und/oder sogar einen Eilauftrag erteilen müssen, sparen Sie durch den Direktversand wertvolle Zeit. Der Endempfänger erhält Ihre übersetzte Urkunde ohne Umwege direkt nach der Fertigstellung und kann sofort mit der Bearbeitung beginnen. So sparen Sie Zusatzkosten für mehrfachen Versand und tun auch noch etwas für die Umwelt.

Wir können zwei Arten des Versandes anbieten. Zu einem analog mit der Deutschen Post, gern per Einschreiben. Zum anderen digital, also per E-Mail, dabei setzen wir Sie selbstverständlich in CC.

Was ist dafür ihrerseits erforderlich?
Um den Direktversand an den Endempfänger zu ermöglichen, benötigen wir von Ihnen die vollständigen und korrekten Kontaktdaten des Endempfängers. Außerdem, bitten wir Sie vorab die Einwilligung des Endempfängers einzuholen. Fragen Sie Ihren Endempfänger am besten gleichzeitig nach den korrekten Kontaktdaten und nach der Einwilligung für den Versand bzw. Erhalt der Übersetzung. Nur mit dieser Erlaubnis können wir unsere Übersetzungen an die von Ihnen genannten Kontaktdaten des Endempfängers versenden.

Zwei Beispiele aus der Praxis
1.) Ein ukrainischer Absolvent kommt nach Deutschland, um hier weiter zu studieren. Er benötigt die Übersetzung seines Bachelor-Abschlusses ins Deutsche. Diese Übersetzung muss er so schnell wie möglich an die Zulassungsstelle einer von ihm ausgewählten Universität versenden. Wir übersetzen die Urkunde für ihn und versenden sie, digital oder auch postalisch, an diese Universität. Ein Exemplar der Übersetzung erhält selbstverständlich der Student selbst, entweder in digitaler oder in ausgedruckter Form.

2.) Für eine Eheschließung in Deutschland übersetzen wir mehrere Urkunden aus dem Ukrainischen ins Deutsche. Die Verlobte aus der Ukraine schickt die zu übersetzenden Urkunden in ukrainischer Sprache nach Deutschland. Diese sind bereits mit einer Apostille versehen, legalisiert und beglaubigt. Wir übersetzen sie nach der ISO-Norm ins Deutsche und versenden sie im Auftrag unseres Kunden an den Standesbeamten, der diese Unterlagen für eine Eheschließung in Deutschland benötigt.

Selbstverständlich erhalten die Eheleute stets ein Exemplar der Übersetzung, dies ist im Bestellpreis inklusive. Weitere Ausfertigungen sind auf Wunsch gegen eine geringfügige Schutzgebühr möglich.

Dies betrifft übrigens alle unseren Übersetzungen; sie sind bei uns im Rahmen unseres 10-Jahres-Service innerhalb von zehn Jahren nach Fertigstellung gegen eine Schutzgebühr jederzeit erneut bestellbar. Dabei versenden wir die Übersetzung sowohl an Sie, als auch – auf Ihren Wunsch – an ihren Endempfänger.