Inhalt
- Was Silabot für Sie tun kann
- Was ist eine Apostille und wann brauche ich sie?
- Transliteration kyrillischer Buchstaben in die Lateinischen für slawische und nichtslawische Sprachen – ISO 9:1995 (E)
- Wie wir arbeiten
- Unsere Berechnungsmethode
- Wie soll ich wissen, wie viele Normzeilen bzw. Normseiten meine Urkunde hat?
- Wie recherchiere ich in den Preisbeispielen?
- Warum wir Endempfängerdaten abfragen und welche Vorteile Sie davon haben
- Digitale Signatur
- Lieferfrist
Warum wir Endempfängerdaten abfragen und welche Vorteile Sie davon haben
In unserer Bestellmaske fragen wir Sie nach den Daten des Endempfängers für Ihre übersetzten Urkunden. Diese Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit als zusätzlichen Service an, um den Versand der von uns angefertigten Übersetzungen direkt an ihren Endempfänger zu ermöglichen.
Dies bietet Ihnen u.a. folgende Vorteile:
1) Zeitersparnis: Die fertige beglaubigte Übersetzung wird in Ihrem Namen direkt an den finalen Rezipienten, also den Endempfänger gesendet. Endempfänger sind z.B., Standesämter, Schulämter, Regierungspräsidien, Gerichte, Zulassungsstellen von Universitäten und andere Behörden und amtliche Stellen, für welche Sie Übersetzungen bestellen.
2) Die Behörde erhält eine qualifiziert signierte, und somit elektronisch geschützte Urkunde, die nicht ausgedruckt und mit der Post zugesendet werden muss. Selbstverständlich können wir auf Ihren Wunsch Ihnen bzw. Ihrem Endempfänger auch physische Ausfertigungen der von uns übersetzen Urkunden mit der Post zusenden.
3) Sie tun etwas für die Umwelt, indem weniger Papier verbraucht wird.
4) Sie sparen Versandkosten.
5) Das Risiko, dass Urkunden auf dem Postweg verloren gehen bzw. verzögern ankommen wird minimiert.
Gerne nehmen wir daher Ihre Bestellungen zum Versand der von uns angefertigten Übersetzungen in digitaler, aber natürlich auch in Papierform an ihren Endempfänger entgegen. Wir bitten Sie allerdings höflichst, vor Aufgabe Ihrer Bestellung Ihrem Endempfänger den Eingang der Übersetzungen anzukündigen, sein Einverständnis für deren Erhalt und seine Erlaubnis zur Weitergabe und Verwendung seiner Daten für die Übermittlung der übersetzten Urkunden einzuholen.
Dies bietet Ihnen u.a. folgende Vorteile:
1) Zeitersparnis: Die fertige beglaubigte Übersetzung wird in Ihrem Namen direkt an den finalen Rezipienten, also den Endempfänger gesendet. Endempfänger sind z.B., Standesämter, Schulämter, Regierungspräsidien, Gerichte, Zulassungsstellen von Universitäten und andere Behörden und amtliche Stellen, für welche Sie Übersetzungen bestellen.
2) Die Behörde erhält eine qualifiziert signierte, und somit elektronisch geschützte Urkunde, die nicht ausgedruckt und mit der Post zugesendet werden muss. Selbstverständlich können wir auf Ihren Wunsch Ihnen bzw. Ihrem Endempfänger auch physische Ausfertigungen der von uns übersetzen Urkunden mit der Post zusenden.
3) Sie tun etwas für die Umwelt, indem weniger Papier verbraucht wird.
4) Sie sparen Versandkosten.
5) Das Risiko, dass Urkunden auf dem Postweg verloren gehen bzw. verzögern ankommen wird minimiert.
Gerne nehmen wir daher Ihre Bestellungen zum Versand der von uns angefertigten Übersetzungen in digitaler, aber natürlich auch in Papierform an ihren Endempfänger entgegen. Wir bitten Sie allerdings höflichst, vor Aufgabe Ihrer Bestellung Ihrem Endempfänger den Eingang der Übersetzungen anzukündigen, sein Einverständnis für deren Erhalt und seine Erlaubnis zur Weitergabe und Verwendung seiner Daten für die Übermittlung der übersetzten Urkunden einzuholen.