Inhalt
- Was Silabot für Sie tun kann
- Was ist eine Apostille und wann brauche ich sie?
- Transliteration kyrillischer Buchstaben in die Lateinischen für slawische und nichtslawische Sprachen – ISO 9:1995 (E)
- Wie wir arbeiten
- Unsere Berechnungsmethode
- Wie soll ich wissen, wie viele Normzeilen bzw. Normseiten meine Urkunde hat?
- Wie recherchiere ich in den Preisbeispielen?
- Warum wir Endempfängerdaten abfragen und welche Vorteile Sie davon haben
- Digitale Signatur
- Lieferfrist
Transliteration kyrillischer Buchstaben in die Lateinischen für slawische und nichtslawische Sprachen – ISO 9:1995 (E)
Die meisten Urkunden, die wir übersetzen, sind einsprachig ausgestellt, und zwar fast immer in der offiziellen Amtssprache des Ausstellerlandes. Ausnahmen dazu bilden z.B., Diplomzeugnisse der letzten Jahre (enthalten oft eine Übersetzung ins Englische) und Geburtsurkunden aus der Sowjetzeit (Russisch + Nationalsprache).
Da hierzulande das lateinische Alphabet verwendet wird, sind daher kyrillische Zeichen nach ISO 9:1995 (E) in die Lateinischen zu übertragen. Danach entspricht jedem kyrillischen Buchstaben ein Lateinischer, fallweise mit einem diakritischen Zeichen. Es ist vor allem dann der Fall, wenn der kyrillische Buchstabe keine direkte Entsprechung im lateinischen Alphabet hat, wie es z.B., beim Buchstaben “ж“ der Fall ist, der nach der ISO-Norm als „ž“ und nicht als “zh” wiedergegeben wird; z.B. besteht der einzige Unterschied zwischen den Buchstaben “ш” und “щ” in den jeweiligen Diakritika “š” and “ŝ”, um zwischen der Stimmhaftigkeit und der Stimmlosigkeit der Zischlaute zu differenzieren.
Aus der Transliteration von Eigennamen lässt sich oft die Ausgangssprache, in der die Urkunde ausgestellt ist, ableiten. So wird auf den neueren ukrainischen Urkunden als Vatersname “Pavlìvna” erscheinen, während die alten sowjetischen Versionen des Öfteren die russische Variante von “Pavlovna” aufweisen. Ein weiteres Beispiel wäre das Ukrainische “Ìgorìvna” versus des russischen “Igorevna”.
Da hierzulande das lateinische Alphabet verwendet wird, sind daher kyrillische Zeichen nach ISO 9:1995 (E) in die Lateinischen zu übertragen. Danach entspricht jedem kyrillischen Buchstaben ein Lateinischer, fallweise mit einem diakritischen Zeichen. Es ist vor allem dann der Fall, wenn der kyrillische Buchstabe keine direkte Entsprechung im lateinischen Alphabet hat, wie es z.B., beim Buchstaben “ж“ der Fall ist, der nach der ISO-Norm als „ž“ und nicht als “zh” wiedergegeben wird; z.B. besteht der einzige Unterschied zwischen den Buchstaben “ш” und “щ” in den jeweiligen Diakritika “š” and “ŝ”, um zwischen der Stimmhaftigkeit und der Stimmlosigkeit der Zischlaute zu differenzieren.
Aus der Transliteration von Eigennamen lässt sich oft die Ausgangssprache, in der die Urkunde ausgestellt ist, ableiten. So wird auf den neueren ukrainischen Urkunden als Vatersname “Pavlìvna” erscheinen, während die alten sowjetischen Versionen des Öfteren die russische Variante von “Pavlovna” aufweisen. Ein weiteres Beispiel wäre das Ukrainische “Ìgorìvna” versus des russischen “Igorevna”.